Ein Kater namens Sidi Brahim

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Jetzt ist es so weit: Die Schweiz muss in Quarantäne!

Die Quarantäneregeln der Schweiz sagen, dass Leute, die in einem Land mit mehr als 60 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohner waren, in Quarantäne müssen. Da die Schweiz diese Zahl seit längerem überschreitet, landet sie nun auch auf der Quarantäneliste der Schweiz. Das bedeutet, dass jeder Schweizer, der das Haus verlässt, z.B. um arbeiten oder einkaufen zu gehen, und danach nach Hause zurückkehrt, anschliessend 10 Tage zuhause bleiben muss. Das betrifft aktuell 99.9 % der Schweizer Bevölkerung. Ausgenommen sind lediglich Pflegefälle, die zu Hause wohnen, aber ihr Haus nicht verlassen können. Diese befinden sich aufgrund dieser Regelung nicht in Quarantäne und dürfen ihr Haus verlassen. Da die Spitex-Pflegerinnen und -Pfleger, welche sie versorgen sollten, aktuell ebenfalls in Quarantäne sind, bietet Spitex nun Online-Pflege an. Die Pflegefälle müssen lediglich
Zoom installieren, eine Gratis-Registrierung genügt. Wenn sie zum Beispiel aufs stille Örtchen müssen, müssen sie lediglich eine Sitzung eröffnen, um Hilfe zu erhalten. Auch die Verabreichung von Mahlzeiten findet per Zoom statt. Allerdings gibt es hier gewisse Restriktionen: Kunden, welche diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, müssen im virtuellen Raum zwingend eine Schutzmaske tragen, und die Mahlzeiten­einnahme muss nach maximal 45 Minuten abgeschlossen sein – die Gratis-Nutzung von Zoom erlaubt keine längeren Mahlzeiten am Stück. Wer also langsamer kaut, muss sich eine ordentliche Zoom-Lizenz leisten, oder sich das Dessert später füttern lassen. Ältere Rechner sollten unbedingt mit einer Webcam ausgestattet werden, um die Löffelführung zu erleichtern. Spitex empfiehlt zudem einen Glasfaseranschluss, damit das Essen warm ankommt.

Auch die Spitäler haben umgestellt. Bei einem Vor-Ort-Eingriff müssten Patienten nach dem Eingriff in Quarantäne statt in die Reha. Ausserdem befinden sich sämtliche Chirurgen und Anästhesisten in Quarantäne. Daher werden aktuell Home-Ops durchgeführt.
Leichte Eingriffe ohne Vollnarkose werden durch den Patienten selber ausgeführt, die Spezialisten instruieren per Skype. Ist eine Vollnarkose notwendig, wird der Patient in die Cloud verlegt. Herzfrequenz und Blutdruck werden über den Touch-Screen gemessen, die Medikamente über eine USB-Schnittstelle verabreicht. Dank der fallenden Preise für Laptops werden nächstes Jahr auch die Krankenkassenprämien erstmals seit Jahren wieder sinken. Und falls die Operation schief geht, gibt es jetzt auch virtuelle Bestattungen, sogenannte Löschungen. Die neue Datenschutzverordnung sieht dies explizit vor, und auch Facebook und Google geloben, solche postmortale Löschungen endlich anzubieten. Diese können einfach per Mausklick ausgelöst werden. Die Identifizierung der Verstorbenen erfolgt über Iris-Erkennung oder Fingerabdruck, ein Passwort ist nicht nötig. Und das Contact Tracing besorgt die Todesanzeige.
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