Ein Kater namens Sidi Brahim

Pur Boeuf

Ich kann ja schon verstehen, dass wir Schweizer nicht in die EU wollen. Die EU versteht keiner mehr, auch die in Brüssel nicht. Die Verkehrswege und Regeln sind kompliziert und verschlungen, und man weiss eigentlich nie, was man hat und was nun gilt.

Beispielsweise war es früher ganz einfach: Wollte jemand jemanden beleidigen, musste er ihn einfach "Rindvieh" nennen. Der so titulierte hat dann einfach eine Ehrverletzungsklage eingereicht und Recht bekommen und der Beleidiger musste eine Busse zahlen. Heute ist es keinesfalls mehr sicher, dass der Kläger Recht bekommen würde1. Er müsste zunächst mal nachweisen, dass die Deklaration "Rindvieh" überhaupt zutreffend ist, und wenn ja, dass eine Beleidigung gemeint

1 bzw. die Beleidigung überhaupt als solche wahrgenommen würde
war. Dazu müsste er die Herkunft des Begriffes im Wortschatz des angeblichen Beleidigers eruieren. Hat er z.B. den Begriff in Frankreich aufgeschnappt, dann kann es sein, dass der Franzose, welcher ihn ihm vermittelt hat, ihn wiederum von einem Zyprioten oder Luxemburger erhalten hat. Hat der Luxemburger aber rumänische Wurzeln, dann muss erst mal nachgewiesen werden, dass nicht eigentlich "Pferd" gemeint war oder zumindest ein hoher Anteil an "Pferd" in der sog. Beleidung enthalten sein könnte. Ist der Pferdeanteil > 50%, bei einer Titulierung als "echtes Rindvieh", also "pur boeuf" sogar nur >0.5%, dürfe eine Klage chancenlos sein, da Pferde im Allgemeinen in Europa als elegante Tiere gelten. Ein solcher Nachweis ist nicht ganz einfach, da es noch keine zuverlässige Messmethoden für Migrationshintergründe gibt. Vielleicht hat der Beklagte mit Migrationshintergrund auch einfach Lasagne, Moussaka oder Gammelfleischsuppe bestellen wollen und dabei auf einen veralteten Langenscheidt zurückgegriffen.



Wenn jedoch der genannte Luxemburger den Begriff auf einer Indienreise erlernt hat, womöglich noch in erhöhtem und verklärtem Zustand, dann kann "Rindvieh" nicht als Beleidigung gelten, da Kühe bekanntlich in Indien heilig sind, und jemandem nach einem Heiligen zu benennen kann keine Beleidigung sein, es sei denn, der Kläger ist nachgewiesenermassen sehr keusch.

Mit einer Ehrverletzungsklage durchzukommen, ist also schwierig geworden, insbesondere bei fehlender Deklaration der Herkunftsquelle des Schimpfwortes. Genau dieser Sachverhalt könnte jedoch ausschlaggebend sein, wenn der Beklagte Akademiker ist. Dann hätte eine Klage auf Plagiat gute Erfolgsaussichten auf den Entzug des Doktor-Titels.
Heiliger Bimbam

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